Staatliche förderung für Holzpellets Brennanlagen
In Zeiten des
Klimawandels ist die Nachfrage nach Umweltfreundlichen,
Schadstoffarmen und Erneuerbaren Energien größer den
je. Holzpellet-Brennanlagen
sind eine Kohlendioxyd-Ausstoß
arme alternative. Insgesamt liegt die Investition, für die
Erbauung einer Pellet-Zentralheizung, zwar über der
für eine Öl-Zentralheizung, langfristig gesehen hat
das heizen mit einer Pellet-Zentralheizung
allerdings erhebliche
ökonomische sowie ökologische Vorteile. Immer mehr Verbraucher wissen die Vorteile dieser Art der erneuerbaren Energie zu schätzen.
Bis zum Ende des letzten Jahres zählte die Branche ~26000 neu installierte Pelletanlagen. Damit ist die Anzahl der in Deutschland betriebenen Pellet Heizungen auf ~70000 angestiegen.
Staatliche Zuschüsse für Holzpelletzentralheizungen
Wer sich für eine Holzpellet-Zentralheizung entscheidet, kann sich hohe Staatliche Zuschüsse sichern. Mit dem 2. August 2007 wurden die Zuschüsse im Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien um 50% erhöht. Diese Erhöhung bezieht sich auf die Basisförderung, und gilt ausschließlich für Anträge die ab dem 2. August 2007 beim BAFA eingegangen sind.
Die Höhe der Staatlichen-Förderung,
beträgt für
Pellet Anlagen
und Kombinationsanlagen,
deren Antragstellung ab dem 2.
August 2007 eingegangen ist, bis 100 kW Nennwärmeleistung:36 Euro je kW, mindestens jedoch 1.500 Euro
Anträge die vor dem 2. August 2007 abgegeben wurden können nicht zurückgenommen oder Storniert werden. Für sie beträgt die Höhe der Staatlichen Förderung bis 100 kW Nennwärmeleistung:
24 Euro je KW, mindestens jedoch 1.000 Euro
Staatliche Förderung für Holzpellets - Wer ist Förderberechtigt ?
Förderberechtigt, laut Basisförderung, sind Bauvorhaben die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden und bis zum Zeitpunkt der Antragstellung fertiggestellt sind. Das heißt, Antragsteller, deren Antrag im Jahr 2006, wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel, abgelehnt wurde, haben die Möglichkeit, im Rahmen der Basisförderung, Fördermittel zu beantragen. Das Bauvorhaben muss jedoch abgeschlossen sein und darf nicht vor dem 16. Oktober 2006 begonnen worden sein.Basisförderung - Förderverfahren
Seit
Anfang des
Jahres 2007 wird im Bereich der
„Basisförderung“ auf ein vereinfachtes und
effizienteres Förderverfahren
zurück gegriffen. Die
Verpflichtung, vor Abschluss eines Liefer– und
Leistungsvertrages einen Förderantrag beim BAFA zu stellen
entfällt. Bei der Ausführung einer Investition muss
somit zukünftig nicht mehr darauf gewartet werden, bis ein
Antrag gestellt werden kann oder durch das BAFA genehmigt wurde. Ein Antrag für die Staatliche Förderung muss innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung der Anlage beim BAFA eingegangen sein. Für Antragsteller, deren Anlage im Zeitraum vom 16. Oktober 2006 - 31. März 2007 fertig gestellt wurde, gilt eine Antragsabgabefrist für Staatliche Förderung der Holzpellet Brennanlage bis zum 30. September 2007.